Mit der Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes vergeht sich die Regierung am Rechtsstaat
Eine Chronologie der Stigmatisierung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat es nicht erst seit gestern auf unsere Partei abgesehen. Schon im Jahre 2019 hat er die Fantasiekategorie „Prüffall“ eingeführt, um die AfD zu brandmarken. Zwar wurde dies dem Bundesamt umgehend von den Gerichten untersagt, doch die Regierung hielt an ihrem Plan unbeirrt fest. Dennoch versuchten sich diverse Landesämter für Verfassungsschutz an dieser Art der Kategorisierung. Und auch hier obsiegten immer wir vor Gericht: so z.B. in Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Die Gerichte stellten fest, dass es keinerlei gesetzliche Grundlage für diese diskriminierende Behandlung gibt.
Wegen dieser öffentlichen Brandmarkungsversuche erleben wir seit Jahren unzählige gewalttätige Angriffe auf unsere Amts- und Mandatsträger, auf unsere Ehrenamtler und sogar auf einfache Parteimitglieder. Während in unseren Reihen viele mittlerweile Angst um Leib und Leben haben müssen, spinnt die Regierung mithilfe des Verfassungsschutzes an ihrer Erzählung von einer angeblich rechtsextremen AfD weiter. Seit Jahren will dieser Verfassungsschutz unsere Partei als „Verdachtsfall“ beobachten, obwohl man schon mit der Kategorisierung als „Prüffall“ Schiffbruch erlitten hatte.
Im laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hat der Verfassungsschutz sogar das Vertrauensverhältnis zum Gericht vollends verspielt. Das Bundesamt hatte versprochen, öffentlich Stillschweigen zu bewahren, damit der AfD im Wettbewerb mit anderen Parteien keinen Schaden entsteht. Dann aber wurde die interne Einstufung als angeblicher „Verdachtsfall“ von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes an Presse und Öffentlichkeit durchgestochen. Das Kölner Verwaltungsgericht teilte mit, dadurch sei das Vertrauen zum Verfassungsschutz „zerstört“. Das vom Gericht ausgesprochene Verbot jedweder Beobachtung der AfD gilt bis heute ausnahmslos. Mit Fug und Recht darf bezweifelt werden, dass sich das Bundesamt daran hält. Der Verfassungsschutz geht also leider analog zu seiner Wirkungsgeschichte den Weg des Unrechts weiter.
Dennoch geben wir nicht auf, denn wir vertrauen weiter auf die Unabhängigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit.