Das Verwaltungsgericht Köln hat unserer Klage gegen die Hochstufung zum Verdachtsfall am 08. März 2022 nicht stattgegeben. Vorläufig darf das Bundesamt für Verfassungsschutz demnach unsere ganze Partei als Verdachtsfall führen.
Das schriftliche Urteil mit zugehöriger Begründung liegt uns allerdings noch immer nicht vor. Mittlerweile gibt es deshalb Nachfragen aus der Mitgliedschaft von Jägern, Sportschützen und sonstigen Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis, ob diese Einstufung sie in irgendeiner Weise berühren würde.
Der Bundesvorstand hat deshalb eine aktualisierte Handreichung zum Thema “Information für Jäger, Sportschützen und sonstige Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu den Folgen einer Verfassungsschutzbeobachtung der AfD” erstellt. Der wichtigste Punkt gleich vorab: eine Mitgliedschaft in der AfD führt nicht zur Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.
Haben Sie konkrete Fragen in dieser Angelegenheit oder sind Sie trotzdem von behördlichen Maßnahmen betroffen, können Sie sich per E-Mail an folgende Adresse wenden: info-waffenrecht@afd.de
PDF-Download: Information für Jäger, Sportschützen und sonstige Inhaber
einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu den Folgen einer
Verfassungsschutzbeobachtung der AfD