Wie schützt unser Grundgesetz die körperliche Unversehrtheit der Bürger?
Unser Grundgesetz schützt die körperliche Unversehrtheit aller Menschen im Bundesgebiet. In Deutschland wissen wir dieses Grundrecht aufgrund unserer Vergangenheit besonders zu schätzen. Die Diktaturen auf deutschem Boden haben vielen Menschen erst ihre Würde, dann ihre körperliche Unversehrtheit und schließlich ihr Leben genommen. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastrationen, Zwangssterilisationen und dergleichen sind daher ausnahmslos verboten. Sofern der Staat in die körperliche Unversehrtheit eingreifen will, darf er es nur aufgrund eines Gesetzes und in engen Grenzen tun. Wichtig ist, dass der Einzelne dabei nicht zum Objekt staatlichen Handelns degradiert, sondern als Individuum und als souverän geachtet wird. Gerade deshalb muss heute jeder Eingriff des Gesetzgebers in die körperliche Unversehrtheit der Bürger nicht nur ein legitimes Ziel verfolgen, sondern auch geeignet, erforderlich und angemessen sein.