Die Corona-Maßnahmen sind seitdem von einem ständigen Hin und Her geprägt. Was gestern noch zwingend geboten war, wird heute schon wieder verworfen. Die Regierungen haben bis heute nicht verstanden, wie essenziell die Freizügigkeit gerade für uns als Deutsche ist. Wie andere Grundrechte wurde auch das Recht auf Freizügigkeit dem Regierungsziel einer Verhinderung von Infektionen um jeden Preis untergeordnet. Leider zeigt sich spätestens heute, dass die Kollateralschäden dieser Politik weit größer sind als der Nutzen.
So führte am 20. März 2020 Mecklenburg-Vorpommern die ersten deutsch-deutschen Grenzkontrollen seit der Wiedervereinigung an den Hauptverkehrsstraßen ein. Monatelang war es sogar Zweitwohnungsbesitzern verboten, sich in ihren eigenen vier Wänden aufzuhalten. Gerade hier zeigt sich, wieviel aus der Geschichte gelernt wurde – oder wie wenig. Bis ins Jahr 2022 wurden in verschiedenen Bundesländern immer wieder Ausgangssperren verhängt, die man sonst nur aus Kriegsgebieten der Dritten Welt kannte. Mal trafen sie nur Ungeimpfte, mal erstreckten sie sich auf die gesamte Bevölkerung. Ein konkreter Nutzen bei der Pandemieeindämmung konnte nie empirisch nachgewiesen werden.
Das Recht auf Freizügigkeit beinhaltet auch das Recht auf Einreise nach Deutschland für deutsche Staatsbürger. Auch dieses elementare Recht wurde durch einen juristischen Taschenspielertrick ausgehebelt. So gilt bis heute, dass Einreisende aus sogenannten Hochrisikogebieten einen 3G-Nachweis erbringen müssen, um überhaupt ein Flugzeug nach Deutschland besteigen zu dürfen. Sind sie nicht geimpft, müssen sie in Quarantäne gehen. Noch heute (Stand Anfang Februar 2022) gilt eine diskriminierende nächtliche Ausgangssperre für ungeimpfte Menschen in sogenannten Hotspots in Brandenburg.
„War es noch 2015 angeblich unmöglich, unserer Grenzen zu schließen, wurden nur fünf Jahre später nicht nur unsere Außengrenzen über Nacht abgeriegelt, sondern auch der Reiseverkehr innerhalb Deutschlands auf einmal in Teilen verboten.“