Grundrechte in Gefahr

Während Ärzte und Pflegerinnen bis vor kurzem noch von der Regierung als Helden im Kampf gegen die Pandemie gefeiert wurden, verlieren sie durch die Impfpflicht ihr Recht auf Berufsfreiheit, wenn sie sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen. Unzählige Menschen stehen unverschuldet vor dem Nichts.

Friedliche Demonstranten auf Deutschlands Straßen werden immer öfter zu Staatsfeinden erklärt, wenn sie die Regierungsmaßnahmen kritisieren.

Durch nächtliche Ausgangssperren verloren die Bürger immer wieder zeitweise ihr Grundrecht auf Freizügigkeit. Zuletzt waren nur Ungeimpfte von dieser Maßnahme betroffen, wodurch sie noch weiter stigmatisiert wurden.

Im Internet – einem der letzten Rückzugsorte – sind deutsche Bürger auf Gedeih und Verderb der Willkür internationaler Großkonzerne schutzlos ausgeliefert, da unsere Regierung dort unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht durchsetzt. Wo die Bundesregierung keine Zensur durchsetzen kann, droht sie mit Verboten.

Was sind eigentlich Grundrechte?

Die Grundrechte sind das Herzstück unseres Grundgesetzes. Sie sind Abwehrrechte gegen den Staat. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung will nämlich jedem Bürger möglichst viel Freiheit ermöglichen. Staat und Regierung sind verpflichtet, die Grundrechte zu schützen.

Gelten alle Grundrechte immer und bedingungslos?
Nein. Grundrechte beschränken sich gegenseitig. Verfassungsjuristen nennen das „praktische Konkordanz“. Das bedeutet, dass alle Grundrechte so auszulegen sind, dass jedes einzelne möglichst gut zur Geltung kommt. Wenn der Staat in Grundrechte eingreifen will, darf er das nur unter engen Voraussetzungen
Was hat die Regierung falsch gemacht?

Mit diversen Maßnahmen hat die Bundesregierung im März 2020 zunächst handstreichartig zentrale Grundrechte ausgesetzt. Vor dem Hintergrund der unsicheren Entwicklung mag dies damals gerechtfertigt gewesen sein. Mittlerweile jedoch haben die Regierungen von Bund und Ländern offensichtlich Gefallen daran gefunden, Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Bedarf und Belieben zu gewähren und dann wieder zu entziehen. Die Bürger sollen wie Kinder zu Wohlverhalten im Sinne der Regierungspolitik erzogen werden.

Dabei wurden zunächst ständig wechselnde Verordnungen erlassen, die dem Leben jede Planbarkeit nahmen. Später wurden die Grundrechte durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes faktisch ausgehebelt. Mittlerweile werden wichtige Fragen nicht mehr durch Gesetz geregelt, sondern kurzerhand durch Behörden entschieden. Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung zur Quarantäne und Einreise bestimmt nun das Robert-Koch-Institut, wer wie lange als von Corona genesen gilt. Nur Stunden nach Inkrafttreten der Verordnung halbierte das RKI den Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate. Das vermeintlich unabhängige RKI und sein Präsident Wieler sind jedoch rechtlich und praktisch der Aufsicht von Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) unterstellt. Der Bürger ist solchen Praktiken fast hilflos ausgeliefert.

Das müsste anders laufen

Artikel 19 Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest: „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden“. Grundrechtseingriffe müssen verhältnismäßig sein. Die Maßnahmen der Regierung waren und sind oftmals eklatante Verstöße gegen das Willkürverbot. Jedes Grundrecht muss in seinem Wesenskern immer gelten.

Wir fordern die Regierung auf, unsere Verfassung zu respektieren und anzuwenden. Die Einschränkung von Grundrechten ist in Deutschland ausschließliches Recht des Parlaments. Unser Bundestag darf nicht länger durch Notstandsverordnungen und andere Behördenentscheidungen umgangen werden.

Mehr zu den einzelnen Grundrechten:
Versammlungsfreiheit
Berufsfreiheit
Freizügigkeit
Körperliche Unversehrtheit
Meinungsfreiheit